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Schwusos für einheitliche Verpartnerung auf dem Standesamt

Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen prinzipiell auf dem Standesamt geschlossen werden. Das fordern nun auch die vor zwei Wochen neugegründeten brandenburgischen Schwusos. Dabei drängen sie auf die Abschaffung der Öffnungsklausel im sogenannten Lebenspartnerschafts- Durchführungsgesetz, die es bislang den Komunen ermöglicht, auch andere Ämter mit der Durchführung der "Homo-Ehe" zu betrauen.

Angesichts der Diskussion um das neue Personenstandsrecht meinen die Brandenburger Lesben und Schwulen in der SPD es würde teuer für die Komunen, wenn sich die angestrebten Änderungen nicht umsetzen lassen würden. Dabei geht es um Kosten für die Installation des bisher nur angedachten zentralen Personenerfassungssystems. In den Standesämtern soll das zum Standart werden. Jedes weitere Amt, welches darüber hinaus an das System angeschlossen werden müßte, brächte der jeweiligen Komune eben auch einen separaten und mit zusätzlichen Kosten verbundenen Zugang.

Hier wird dann eventuell auch noch teuer, was allgemein bereits als Diskriminierung betrachtet wird: Schwule und Lesben nicht auf dem Standesamt heraten zu lassen.

pdf schwusos_brb_pressemitteilung_001-2007 01/02/2007,16:20 489.33 Kb

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