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Neuer Erbschaftssteuerkompromiss der grossen Koalition

(Gaybrandenburg - communityTicker) Die Große Koalition hat sich in der letzten Woche nach langen Verhandlungen auf einen neuen Kompromiss zur Neufassung der Erbschaftsteuer geeinigt.

Im Erbfall sollen nun endlich für Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften die gleichen Freibeträge wie für heterosexuelle Ehepartner gelten. Der vorliegende Kompromiss der Koalition gibt verpartnerten Homosexuellen die lange ersehnte Sicherheit, dass sie nach dem Tod eines Partners nicht plötzlich vor dem finanziellen Abgrund stehen.

Völlig unverständlich ist es, dass die Gelegenheit nicht zu einer Abschaffung der Diskriminierung von Lesben und Schwulen im Erbschaftssteuerrecht genutzt wurde. Auch die neuen Regelungen erfassen Eingetragene Lebenspartnerschaften nicht nach der Erbschaftssteuerklasse I wie Ehepaare, sondern nach der Erbschaftssteuerklasse III, die auch auf einander völlig fremde Menschen angewandt wird. Das ist Diskriminierung über den Tod hinaus.

Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Der LSVD und die Kooperationspartner der überparteilichen Kampagne "Keine halben Sachen! Steuerliche Benachteiligung von Lebenspartnerschaften beenden!" begrüßen die von der Koalition beschlossenen weiteren Schritte der Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht.

Diese Herabwürdigung von homosexuellen Paaren, die unterhalts- und sozialrechtlich die gleichen Pflichten übernehmen müssen, ist eine gezielte und nicht zu rechtfertigende Diskriminierung. Wir fordern die politisch Verantwortlichen, für eine Nachbesserung im anstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu sorgen.

Die Kampagne "Keine halben Sachen!" ist eine Initiative des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) in Zusammenarbeit mit FDP, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Lesben und Schwule in der Union (LSU), Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare e.V. (SLP), ver.di-Bundesarbeitskreis Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender, VelsPol (Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland), Völklinger Kreis e.V., Wirtschaftsweiber e. V., Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. und Arbeitsgemeinschaft homosexueller Lehrer in der GEW Berlin

Homosexuelle Witwen den heterosexuellen gegenüber gleichstellen fordert dazu
Volker Beck, Erster Parlametarischer Geschäftsführer der Grünen:
"Die Lebenspartnerschaften müssen gegenüber der Ehe endlich gleichgestellt werden.
Wir werden einen Änderungsantrag in Ausschuss- und Plenarberatungen einbringen, der die Gleichstellung verlangt. Hier muss die SPD Farbe bekennen, wie ernst es ihr mit der Forderung nach gleichen Rechten für Lesben und Schwule gibt. Im Bundestag gibt es längst eine Mehrheit für die Gleichstellung, es ist an der Zeit die Blockade der Union zu überwinden. In ihrem Gesetzentwurf will die Koalition an der Diskriminierung der Lebenspartner gegenüber Ehegatten bei den Erbschaftssteuersätzen festhalten. Lediglich bei den Freibeträgen ist im Regierungsentwurf eine Gleichstellung vorgesehen.
Die Erbschaftssteuerreform muss gerecht gestaltet werden. Und Diskriminierung ist immer ungerecht."

Der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) Reinhard Thole zeigt sich mit dem gefundenen Kompromiß zur Neuregelung der Erbschaftsteuer dagegen insgesamt sehr zufrieden.

„Unter Federführung der Union werden erstmals in Deutschland homosexuelle Lebenspartnerschaften in einem Steuergesetz anerkannt. Dies hat Rot-Grün in 7 Jahren Regierungsarbeit nicht zustande gebracht", unterstreicht Reinhard Thole, Bundesvorsitzender der LSU.

„Besonders hervorzuheben ist, daß selbstgenutzte Wohnungen und Häuser auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner steuerfrei bleiben. Der Staat anerkennt damit die Verantwortungs- und Fürsorgegemeinschaft von Eingetragenen Lebenspartnerschaften, die getragen ist von Liebe und Verantwortung", so Thole wörtlich.

Vor fast genau 1 Jahr hat der Hessische Ministerpräsident Roland Koch maßgeblich dazu beigetragen, daß die Freibeträge von Lebenspartnern an diejenigen der Ehegatten angeglichen werden. Es handelt sich dabei um den persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, den besonderen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro sowie den Haushaltsfreibetrag in Höhe von 12.000 Euro.

Im Hinblick auf die Steuerklasse bleibt es weiter bei der bisherigen Differenzierung. Jedoch muß bedacht werden, daß angesichts des hohen Freibetrages mehr als 90 Prozent der Lebenspartner steuerfrei erben können und nur sehr große Erbschaften davon betroffen sein werden.

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