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III.5.1. - Senior*Innen im LSBTTIQ* - Bereich

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.5. - Handlungsfeld - Lebenslagen
III.5.2. - Senior*Innen im LSBTTIQ* - Bereich

Da es in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels immer mehr Menschen im Rentenalter geben wird, steigt auch die Zahl von LSBTTIQ* in dieser Altersgruppe in Brandenburg. Wie insgesamt die ältere Generation, ist auch die Gruppe der LSBTTIQ* durch eine Vielfalt an sozioökonomischen Unterschieden gekennzeichnet. Auch sie weist eine große Bandbreite in Bezug auf Gesundheit, Interessen, materielle Ressourcen und Bildung auf. Insbesondere bei Versorgung und Pflege von älteren LSBTTIQ* mit oftmals fehlendem Familienhintergrund ergeben sich besondere Herausforderungen.

LSBTTIQ*-Senior*innen sollen ihren Platz in der offenen Seniorenarbeit finden. Viele LSBTTIQ* haben jedoch durch die jahrzehntelange – auch staatliche – Ächtung ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung ihre Bedürfnisse nie artikuliert. Oft leben ältere LSBTTIQ* ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität nicht offen aus, möglicherweise aus Angst vor Zurückweisung oder dem Wiederaufkommen früherer Ausgrenzungserfahrungen. Durch die erlebte Ausgrenzung leben ältere Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*-Menschen dann häufig in sozialer Isolation oder mit Einschränkungen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Seniorenpolitischen Leitlinien der Landesregierung bekennen sich zu der Vielfalt des Alters und betonen die spezifischen Lebenssituationen und sozialen Rollen.
Es ist auch Aufgabe der Seniorenpolitik, sich zu einer offenen und toleranten Gesellschaft zu bekennen und die Vorbehalte gegenüber anderen Lebensentwürfen besonders der älteren Generation zu verringern oder sogar ganz abzubauen. Um die Bedarfe und Bedürfnisse von älteren LSBTTIQ* in der Seniorenarbeit bzw. Seniorenpolitik wiederzufinden, sollten sie personell in den Interessensvertretungen für Senior*innen vertreten sein. Nur mit Beteiligung an den Entscheidungsprozessen in der Seniorenpolitik können die zielgruppenspezifischen Belange erkannt, legitim vertreten und letztlich berücksichtigt werden.

Mit zunehmendem Alter wächst auch für LSBTTIQ*-Senior*innen das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Zur Sicherung der pflegerischen Versorgung hat die Landesregierung 2015 eine Pflegeoffensive auf den Weg gebracht. Es geht dabei strategisch um Pflegeprävention. Schwerpunkte der Pflegeoffensive bilden Aktivitäten zur verbesserten Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger, der Ausbau intelligenter sozialräumlicher Pflegestrukturen sowie die Fachkräftesicherung in der Pflege. Es ist somit erforderlich, dass Mitarbeitende in Altenpflegeeinrichtungen kompetent mit den Bedürfnissen älterer LSBTTIQ* umgehen können, um auch bei Diskriminierungen durch andere Bewohner*innen hilfreich und deeskalierend einzuwirken. Pflegepersonal ist dahingehend zu sensibilisieren, dass besondere Lebensentwürfe und Biografien erkannt und vertrauensvoll geteilt werden können.

Pflegebedürftige Personen sollen unabhängig davon, ob sie ambulante oder stationäre Pflegeleistungen erhalten, auf Hilfe und Unterstützung vertrauen können, die ihre Würde und Persönlichkeitsrechte wahren und eine selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dazu gehört auch, die Leistungen unter Wahrung der kulturellen, geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung der Leistungsempfangenden zu erbringen. Dabei geht es zunächst darum, die Belange von LBSTTIQ* in den bestehenden Fachgremien (wie zum Beispiel im Landespflegeausschuss) sichtbar zu machen.

Die spezifische Reflektion der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Pflegebedürftigkeit wird immer dann besonders erforderlich, wenn Menschen auf die Auswahl ihrer Pflegepersonen und der einzelnen Pflegeleistungen nur eingeschränkt Einfluss nehmen können. Insbesondere in vollstationären Pflegeeinrichtungen vertrauen Menschen einen erheblichen Teil dieser Entscheidungen den dort tätigen professionellen Kräften an. Die Gestaltung des Lebensalltags wird damit maßgeblich von der Pflegeeinrichtung beeinflusst. Der Staat hat in diesen Fällen eine Aufsichtsfunktion, die auf die Wahrung der Würde und der Rechte der Bewohner*innen ausgerichtet ist. In diesem Rahmen können Pflegeeinrichtungen dabei unterstützt werden, wie sie ihre Pflegekräfte zum Thema LSBTTIQ* sensibilisieren und ggf. auch qualifizieren. Das setzt voraus, dass auch den Mitarbeiter*innen der Aufsicht entsprechende Kompetenzen vermittelt werden. Das Thema soll deshalb im Fortbildungsplan der in der Aufsicht tätigen Mitarbeiter*innen Eingang finden.

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