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III.0. - Sensibilisierung für LSBTTIQ*-Belange als Querschnittsthema

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.0. - Sensibilisierung für LSBTTIQ*-Belange als Querschnittsthema

LSBTTIQ* in allen Bereichen des öffentlichen Lebens sichtbar zu machen, führt in der Folge zu mehr Information und Aufklärung der Bevölkerung und trägt damit zu gesellschaftlicher Akzeptanz bei. Damit wird insgesamt ein offeneres gesellschaftliches Klima geschaffen, in dem alle Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben führen können. Dabei soll es gleichgültig sein, ob jemand in einer größeren Stadt wie Potsdam lebt oder in einem kleinen Dorf, beispielsweise in der Prignitz. Auf die Belange von LSBTTIQ* aufmerksam zu machen sowie Benachteiligungen und Diskriminierungen entgegenzuwirken, betrachtet die Landesregierung als ein wichtiges Anliegen, dem auch der vorliegende Aktionsplan dient. Zugleich wird damit unterstrichen, dass es sich um eine Querschnittsaufgabe für alle Politikfelder handelt.

Kinder sollten möglichst früh in altersgerechter Form mit der Vielfalt von Lebensweisen bekannt gemacht werden, um sich eine eigene Meinung bilden zu können und einen selbstverständlichen Umgang mit Vielfalt zu entwickeln. Es ist also wichtig, dass sie bereits im Kindergartenalter Offenheit und Toleranz vorgelebt bekommen. Familien sollen dabei durch Kindertagesstätten und Schulen im Rahmen ihres Bildungsauftrages Unterstützung erhalten.

In fast jedem Themenfeld des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“ geht es ganz wesentlich darum, die Personen, die mit LSBTTIQ* im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu tun haben, für deren Belange und besonderen Probleme zu sensibilisieren. Es ist wichtig, die Thematik LSBTTIQ* in ihrem täglichen Handeln im beruflichen Kontext zu berücksichtigen. Anderenfalls kann durch Unkenntnis womöglich eine - wenn auch ungewollte - diskriminierende Handlung entstehen. Die Diskriminierung hinterlässt Spuren bei den Betroffenen und kann zu einer Zugangsbarriere für LSBTTIQ* führen wie z.B. zu Bildung oder zum Beruf.

Aus diesem Grund hält es die Landesregierung für elementar, das Thema Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in den Ausbildungsinhalten und Fortbildungsmodulen für viele Berufsgruppen grundlegend zu verankern. Die Landesregierung und ihre Mitglieder im Rahmen ihrer Ressorthoheit setzen sich dafür ein, dass die Thematik in den entsprechenden Ausbildungscurricula angemessene Berücksichtigung findet; beispielhaft genannt seien hier die landesrechtlichen Ausbildungsregelungen zum*r Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, zur Gesundheitspfleger*in oder beim Altenpflege- und Betreuungspersonal in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Fort- und Weiterbildung muss das Thema LSBTTIQ* präsent und durch entsprechende Angebote untersetzt sein.

Aktuell werden bereits im Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) zahlreiche Fortbildungsangebote zu den Themen „Vielfalt von Lebenswelten gestalten“ oder „Vielfalt und Inklusion/Integration“ angeboten.(*10) Somit gelangt das Thema zunehmend in den Blickwinkel von Multiplikator*innen.

Die Regenbogenflagge ist das Symbol der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Menschen für Solidarität, Gleichberechtigung und für ein friedliches respektvolles Miteinander. Sie ist ein wichtiges und einendes Symbol für die Vielfalt der LSBTTIQ*-Gemeinschaft, welche bei unterschiedlichen Anlässen wie dem Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie (IDAHOT jeweils am 17. Mai) oder zum Christopher Street Day in vielen Städten und Regionen Brandenburgs gehisst wird. Die Regenbogenflagge trägt wesentlich zur Sichtbarkeit von LSBTTIQ* bei. Somit kann das Hissen der Regenbogenflagge als Ausdruck von Akzeptanz und Toleranz in der Gesellschaft verstanden werden. Ausgehend vom Aktionsplan soll dafür geworben werden, dass in den kommenden Jahren noch mehr brandenburgische Rathäuser die Regenbogenflagge hissen. Der Fahnenerlass (*11) des Landes soll so geändert werden, dass die Hissung von Regenbogenflaggen erfasst ist. Als Vorbild kann hier der Landtag Brandenburg dienen, der seit 2016 zum IDAHOT entsprechend beflaggt wird.


(*10) URL: http://sfbb.berlin-brandenburg.de/sixcms/media.php/bb2.a.5723.de/Programm_sfbb_2017.pdf . Zuletzt abgerufen am 18.09.2017.

(*11) BRAVORS-Link: http://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-220492. Zuletzt abgerufen am 18.09.2017.

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