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Talk zum Transsexuellengesetz (TSG)

 
Talk zum Transsexuellengesetz (TSG)

Das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen Bestimmungen des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Es sei, so sagten die höchsten deutschen Richter, unzumutbar, von einem Transsexuellen zu verlangen, "dass er sich derartigen risikoreichen, mit möglicherweise dauerhaften gesundheitlichen Schädigungen und Beeinträchtigungen verbundenen Operationen unterzieht, wenn sie medizinisch nicht indiziert sind, um damit die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit seiner Transsexualität unter Beweis zu stellen". 

Mit diesem Text bewarb der CSD Potsdam 2011 die gleichnamige Diskussionsrunde. Was hat sich seit dem getan? Die Diskussionsteilnehmer*innen ziehen Bilanz und diskutieren mit den im Bundestag vertretenen Parteien anlässlich des CSD Potsdam 2013 und den bevorstehenden Bundestagswahlen im September.

24. April, 19:30 Uhr, Louise-Henrietten-Stift, Ecke Kurfürstenstraße/ Benkertstraße, 14467 Potsdam

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